Wetten

Mit einer Pferdewette werden Sie zum Pferdebesitzer. Sie fiebern mit, wenn es um Sieg oder Niederlage geht. Dieser spannende Moment sowie die Ausstrahlung von Überlegenheit und Dynamik der Vollblüter bewirken die Einzigartigkeit des Renntages. Positive und gemeinsam erlebbare Emotionen entstehen. Diese Emotionen verbinden Sie mit einem großen Publikum.

Wesentliche Hinweise:

Einsatz: Der Mindesteinsatz beträgt für Sieg-, Platz-, Zweier- und Platz-Zwilling-Wetten 1,- Euro, für Dreier- und Vierer-Wetten 0,50 Euro.

Ausfüllen: Gehen Sie beim Ausfüllen des Wettscheins grundsätzlich immer von links nach rechts vor. Markierungen können nur durch einen waagerechten Strich erfolgen (keine Kreuzchen). Zusätzlich zur Wette ist die Zahl der für sie gemachten Markierungen (im Feld „Pferde-Nr.“) in der Zeile „Anzahl der Markierungen“ anzugeben, also die Zahl der Striche, die die Wette bilden. Verwenden Sie nur blaue oder schwarze Stifte.

Nummer des Rennens: Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen Ihres Wettscheins die Nummer des gewünschten Rennens anstreichen.

Eventualquote: Ist die eventuelle Siegquote je Pferd, die laufend errechnet und ständig über die Bildschirme bekanntgegeben wird.

Gültigkeit der Wette: Nur der Maschinenausdruck auf Ihrer Wettquittung ist für die Gültigkeit maßgebend. Überprüfen Sie deshalb die Wettquittung mit der von Ihnen gewünschte Wette. Reklamationen können nur sofort am jeweiligen Schalter geltend gemacht werden.

Richterspruch: Bewahren Sie Ihre Wettquittungen bis zur Bekanntgabe des endgültigen Richterspruches auf, da nach dem vorläufigen Ergebnis noch Veränderungen der Reihenfolge durch die Rennleitung möglich sind. Gewinne können nur gegen Vorlage der Wettquittung ausbezahlt werden.

Stornierung: Haben Sie irrtümlich eine nicht beabsichtigte Wette getätigt oder irrtümlich einen falschen Betrag angestrichen, dann können Sie diesen Irrtum korrigieren lassen. Dies kann aber nur sofort nach Abschluss der Wette und unmittelbar am Schalter geschehen. Nach diesem Zeitpunkt festgestellte Irrtümer können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wetten von Minderjährigen: Personen unter 18 Jahren ist das Wetten untersagt.